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Was muss alles in ein Impressum?

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Problemfall Impressum?

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Überblick geben, wie ein vollständiges Impressum auszusehen hat. Es kursieren immer wieder die merkwürdigsten Annahmen und Irrtümer bei seiner Erstellung. Hiermit werde ich Ihnen eine Hilfe an die Hand geben es richtig zu machen.

Viel Spaß beim Lesen.

Falls Sie trotz allem noch unsicher sein sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ein für Sie komplettes Impressum kann jedoch nur ein Rechtsanwalt zusammenstellen.
Dies ist keine Rechtsberatung.
Ich kann hier an dieser Stelle nur Hinweise geben, die ich aus verschiedenden Quellen gesammelt habe.

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Impressumspflicht:

Die Impressumspflicht bedeutet nichts anderes als die "Anbieterkennung", zu der seit 2002 jede Website verpflichtet ist.
Grundlage ist der §6 des Teledienstgesetzes (TDG) vom 21.12.2001.
Ein Impressum muß folgende Daten enthalten:

  1. Mindestangaben, die auch für private Homepages gelten:
    • Name und Anschrift des Betreibers
      Die Anschrift muss eine echte Adresse sein, Postfachangaben oder ähnliches sind nicht ausreichend.
      Bei Gesellschaften, Vereinen usw. (sogenannten juristischen Personen) sollten die geschäftsführenden Gesellschafter beziehungsweise Vertretungsberechtigte namentlich genannt werden.
    • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
      In der Regel ist das eine gültige und vom Anbieter tatsächlich benutzte Mailadresse.
      Es reicht aber auch eine andere Kommunikationsadresse wie eine Messengernummer oder ähnliches.
    • Inzwischen gilt auch die Telefonnummer als Pflichtangabe.
  2. Je nach Gegebenheit kommen noch weitere Auskunftspflichten hinzu:
    • Wenn das Angebot Teil einer Tätigkeit ist, die einer behördlichen Zulassung oder Aufsichtspflicht unterliegt, muss die zuständige Behörde genannt werden.
    • Falls der Betreiber in einem Register (Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, oder Genossenschaftsregister) eingetragen ist, muss angegeben werden in welchem Register und unter welcher Registernummer er eingetragen ist.
    • Wenn das Website-Angebot Teil einer Tätigkeit ist, für die ein gesetzlich geregelter Ausbildungsabschluss oder ähnliches erforderlich ist, muss dies angegeben werden. Im Klartext bedeutet dies, dass man Titel, genaue Berufsbezeichnugn usw. angeben muss.
    • Falls der Betreiber eine Umsatzsteureridentifikationsnummer hat, muss diese Nummer angegeben werden. Sie fängt hier zu Lande mit DE an.
      Dabei ist es wichtig, dass die Nummer auf jeden Fall richtig angegeben wurde. Schon ein kleiner Zahlendreher macht die Angabe ungülltig und kann zu einer Abmahnung führen.
  3. Es können noch weitere Angaben erforderlich sein. Das richtet sich nach Berufsstand oder Status des Betreibers.
    Allgemein kann ich jedoch nur sagen: besser man macht eine Angabe zu viel als eine zuwenig, da fehlende Angaben teuer werden können.

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Was bedeutet "geschäftsmäßig" nach dem Teledienstgesetz?

Der Begriff "geschäftsmäßig" ist recht weit gefasst. Da jede Art von Angebot darunter fällt, die den Bekanntheitsgrad des Anbieters steigert und damit sekundär geschäftlichen Nutzen bringen kann.
Das bedeutet, dass nicht nur Internetseiten mit Verkaufsabsichten darunter fallen, sondern auch solche, die noch nicht mal eine Gewinnabsicht haben. Deshalb werden auch Vereine oder Gesellschaften dazu gezählt. Das Hanseatische OLG (Az. W 64/07) hat klargestellt, dass nur eindeutig nicht-kommerzielle Internetseiten nicht dem TMG unterliegen, daher sind nur Privatpersonen und Vereine ausgenommen. (Quelle: www.heise.de : "Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote")

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Wohin mit dem Impressum?

Laut dem Gesetz muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
In der Praxis bedeutet das, dass auf jeder Seite ein Link zum Impressum anzubieten.
Sinnvoll ist es dabei den Link direkt in der Navigation oder an einer gesonderten Stelle, wie zum Beispiel im Kopf- oder Fußbereich, unterzubringen.
Inzwischen gilt es gerichtlich auch als zumutbar das Impressum mit im Kontakt unterzubringen.
Jedoch rate ich dazu das Impressum eindeutig als solches in der Navigation erreichbar zu machen, da es auch einen guten Eindruck macht, indem man direkt mit offenen Karten spielt.
Kritisch wird es bei Navigationen mit JavaScript JavaScript ist eine objektorientierte Skriptsprache um statische HTML-Seiten dynamisch zu gestalten. Im Gegensatz zu serverseitigen Skriptsprachen wie zum Beispiel PHP wird JavaScript auf dem Client ausgeführt, also auf dem Rechner des Besuchers., da diese nicht dargestellt werden, wenn man JavaScript JavaScript ist eine objektorientierte Skriptsprache um statische HTML-Seiten dynamisch zu gestalten. Im Gegensatz zu serverseitigen Skriptsprachen wie zum Beispiel PHP wird JavaScript auf dem Client ausgeführt, also auf dem Rechner des Besuchers. nicht installiert oder abgeschaltet hat. Daher sollte bei einer solchen Navigation zumindest das Impressum noch an einer gesonderten Stelle immer erreichbar sein.

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Disclaimer und Links zu anderen Seiten:

Diese Formulierung findet man so oder in ähnlicher Form auf sehr vielen Internetseiten:
"Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Der Betreiber dieser Seite und die meisten Partnerdomains verweisen mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt: Die Betreiber von "Website XY" erklären ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten und eingespielten Seiten haben. Aus diesem Grunde distanzieren sich die Betreiber von "Website XY" und deren Partnerseiten ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der Website und machen sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen."

Gehen wir die Sache mal auf rein logischer Ebene an:

  • Wenn ich Links zu anderen Seiten auf meine Homepage setze, mache ich das in der Regel aus einem bestimmten Grund. Gründe gibt es viele: die Seite sieht gut aus, sie hat nützliche Informationen, die Seite ist von einem Freund/Kollegen oder wie in meinem Fall ich habe diese Seiten erstellt.
    Warum also sollte ich mich von den Inhalten dieser Seite distanzieren?
    Was vermittel ich mit so einer Botschaft meinen Besuchern?
    Da kann doch irgendetwas nicht stimmen, oder?
  • Wenn die Inhalte der verlinkten Seite rechtswidrig sind, warum verlinke ich diese Seite dann?
    Damit würde ich nur eins erreichen: Die andere Seite hat mehr Besucher.

Jetzt die juristische Sichtweise:

  • Zu diesem zitierten Rechtsstreit gab es nie ein rechtsmäßiges Urteil, da sich die Parteien in höherer Instanz in einem Vergleich geeinigt hatten.
  • Grundsätzlich kommt eine Haftung für Links auf fremde Internetseiten nur dann in Betracht, wenn die linkende Person weiß, dass es sich um rechtswidrige Inhalte handelt.
    Wenn sich die Inhalte nach dem letzten Besuch ändern, kann die linkende Person nicht haftbar gemacht werden. Es sei denn Sie wurde darauf hingewiesen.
  • Im schlimmsten Fall kann so ein Disclaimer sogar schaden, wenn ein Richter diesen als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein sieht.
    Denn mit so einem Haftungsausschluss ist man sich der Tatsache bewußt, das es rechtliche Konsequenzen haben kann auf rechtswidrige Seiten zu verlinken.

Zusammenfassend läßt sich sagen:

  • Man darf nicht auf rechtswidrige Inhalte verlinken.
  • Einen Haftungsauschluss für Links gibt es nicht.
  • Man kann ein Datum an den Link schreiben, wann man dort zum letzten Mal war. Allerdings läßt sich so etwas leicht fälschen und dürfte daher nicht von Relevanz sein.
  • Also: Verlinken Sie nur Seiten von denen Sie wissen, das dort nichts Rechtswidriges steht.
  • Haben Sie keine Angst davor Links zu setzen, denn davon lebt das Internet.
    Machen Sie es, wann immer es sinnvoll ist.
    Damit bringen Sie Ihren Besuchern einen deutlichen Mehrwert an Informationen.

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Sogenannte "Deeplinks":

Deeplinks sind Links auf Unterseiten einer Homepage beispielsweise direkt auf ein Produkt.
Im Jahr 2003 hat ein Urteil des Bundesgerichtshoft (BGH) hier für Eindeutigkeit gesorgt:
Deeplinks dürfen gesetzt werden.

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Die Auskunftspflicht:

Seit der Diskussion, um das neue Telemediengesetz (TMG), ist die Auskunftspflicht wieder mehr in das Bewußtsein von Website-Betreibern gerückt. Über personenbezogene Daten muss man allerdings nicht erst seit gestern informieren.

Wenn man eine Website betreibt, die keine personenbezogenen Daten sammelt, braucht man auch keine Auskunft über irgendwelche Daten geben.
Anders sieht es aber aus, wenn man ein Gästebuch betreibt, in das man sich nur mit E-Mail-Adresse und Namen eintragen kann oder Internetseiten mit diesen Angeboten:

  • Newsletter
  • Forum
  • andere registrierungspflichtige Angebote

Sobald es ein Anwender verlangt, muss der Site-Betreiber ihm offenlegen, welche "personenidentifizierenden" Daten dieser von dem Anwender speichert. Zu welchem Zweck er das macht und in welcher Form diese Daten an Dritte weiter gegeben werden. Dies alles muss auch zu Beginn eines Nutzungsvorganges (wie Bestellung einer Ware) geschehen.
Daher wird dazu geraten:

  • Die Datenschutzerklärung im Fuss- oder Kopfbereich der Website als Link einzubringen.
  • Die Bestellabläufe zu überprüfen und zu Beginn den Nutzer eine Datenschutzbelehrung überprüfbar bestätigen zu lassen.

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Geschäftliche Emails:

In geschäftlichen Emails ist man inzwischen dazu veranlasst genau die gleichen Angaben zur Person zu machen wie in geschäftlichen Briefen.
In der Praxis hat es sich bewährt diese Angaben direkt in alle geschäftlichen Emails zu integrieren, am einfachsten als "Signatur".
Visitenkarten im Anhang sind nicht so geeignet, da diese nur zu sehen sind, wenn man HTML (Hypertext Markup Language): HTML ist ein Dokumentenformat zur Auszeichnung von Hypertext im World Wide Web. Damit beschreibt man den Inhalt einer Internetseite. Funktion des Email Programmes eingeschaltet hat.

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Quellenangaben und nützliche Links:

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